Zweck des Vereins... Aus der Satzung des
Schwäbischen
Albvereins
2.1
- Der Verein fördert und pflegt das Wandern sowie damit
zusammenhängende
sportliche Betätigungen,
- er fördert den Natur- und Umweltschutz,
- er setzt sich für den Schutz und die Pflege der Landschaft
und der
Denkmale
ein,
- er fördert das Brauchtum und das Heimatbewusstsein und der
damit
verbundene kulturelle und künstlerische
Betätigungen,
- er pflegt die heimische Mundart,
- er fördert die Umweltverträglichkeit naturnaher
Erholung,
- er widmet sich der Jugend- und Familienarbeit und alle mit
diesen
Zielen
zusammenhängenden Bestrebungen.
2.1.1
Zur Verwirklichung des Vereinszweckes dienen insbesondere folgende
Maßnahmen:
- Durchführung von regionalen und überregionalen
Wanderungen,
- Förderung der Gesundheit durch
regelmäßige
Wanderungen,
- Gründung und Förderung von Ski- und Radsportgruppen,
- Ausbildung von Wanderführern, von Fachwarten für
Naturschutz
und für
Wanderwege,
- Anlage und Pflege von Wanderwegen und Wanderrouten sowie Herausgabe
von Wanderkarten und Wanderliteratur,
- Maßnahmen zum Schutz der Umwelt,
- Anlage und Pflege von Biotopen,
- Pflegemaßnahmen in Landschafts- und Naturschutzgebieten
sowie
Naturparks,
- Erhaltung und Dokumentation von Denkmalen,
- Schutz und Betreuung von Höhlen,
- Bau und Unterhaltung von Wanderstützpunkten und
Aussichtstürmen für die
Allgemeinheit,
- Veranstaltung und Durchführung von Freizeiten für
Kinder,
Jugendliche und
Familien,
- Veranstaltungen als Träger der Freien Jugendhilfe,
- Organisation von Vorträgen sowie von kulturellen
Veranstaltungen,
- Förderung und Sammlung schriftstellerischer,
wissenschaftlicher
und
künstlerischer Arbeiten,
- Gründung, Unterstützung und Erhaltung von
Volkstanz-,
Trachten-, Folklore-,
Volksmusik-, Gesangs-, Heimat- und Mundartgruppen,
die das
Brauchtum
pflegen und der Öffentlichkeit
näher bringen,
- Partnerschaftspflege mit Vereinen, die vergleichbare
gemeinnützige
Ziele im
In- und Ausland verfolgen.
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